Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege im Seniorenzentrum Marienhof. Wenn Sie beispielsweise nach einem Klinikaufenthalt noch nicht in der Lage sind, wieder in die eigene Wohnung zurückzukehren, wenn sich Ihr Gesundheitszustand vorübergehend verschlechtert hat, wenn pflegende Angehörige selbst erkrankt sind oder einfach mal eine Auszeit benötigen.
Seit dem 1. Januar 2016 besteht auch ohne Inanspruchnahme des Leistungsbetrages der Verhinderungspflege generell ein Anspruch auf acht Wochen Kurzzeitpflege. Auch die Weiterzahlung des hälftigen Pflegegeldes bei Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege wurde auf acht Wochen im Jahr ausgeweitet.
Wir werden alles daran setzen, Ihnen den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu machen. Genießen Sie die Geborgenheit und lassen Sie sich umsorgen. Mit unserer mobilisierenden, aktivierenden Pflege helfen wir Ihnen dabei, wieder zu Kräften zu kommen, damit sie Sie bald wieder in Ihre gewohnte Umgebung zurückkehren können.
Gern beraten wir Sie in diesen Angelegenheiten und unterstützen bei Bedarf auch bei den Antragsformalitäten.